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Mag. Anita Wagner, MSc Systemisches Coaching Psychotherapie
Wichtige Informationen zu Kosten, Terminvereinbarungen und rechtlichen Rahmenbedingungen

Psychotherapiegesetz
​Die psychotherapeutische Berufstätigkeit ist in Österreich seit 01.01.1991 gesetzlich geregelt. Mit diesem Datum trat das Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz), BGBl. Nr. 361/1990, in Kraft.
Psychotherapie ist seither Bestandteil des österreichischen Gesundheitswesens. Das Gesundheitsministerium ist als Aufsichtsbehörde zuständig für den Bereich Psychotherapie und führt die Liste der berufsberechtigten PsychotherapeutInnen. Auf der Website des Gesundheitsministeriums können wichtige Richtlinien und Informationen im Bereich der Psychotherapie abgerufen werden.​​​​​​​​​​​
Der erste Schritt ist oft der bedeutendste – und ich freue mich, Sie auf diesem Weg zu begleiten.
Ein kurzer telefonischer Kontakt oder per Email reicht aus, um gemeinsam einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu finden. In diesem Gespräch können Sie mich und meine Arbeitsweise in einer entspannten, wertschätzenden Atmosphäre kennenlernen. Sie erhalten einen ersten Einblick in meine Methoden und haben die Möglichkeit, all Ihre Fragen in Ruhe zu stellen.
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Gemeinsam besprechen wir die Rahmenbedingungen für eine mögliche Zusammenarbeit, wie beispielsweise die Kosten, die Terminvereinbarung und die Absageregelung. Mir ist es besonders wichtig, dass Sie sich rundum gut informiert und sicher fühlen. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit stehen dabei an oberster Stelle – Ihre Anliegen werden jederzeit mit höchstem Respekt und Diskretion behandelt.
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Ich lade Sie herzlich ein, den ersten Schritt zu wagen. Lassen Sie uns gemeinsam eine vertrauensvolle Basis schaffen, auf der wir Ihren Weg gestalten können. Ich freue mich darauf, Sie bald persönlich kennenzulernen.
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Erstgespräch (50min): kostenfrei
Einzelsetting (50min): € 100,-
Paar- oder Gruppensetting (90min): € 200,-
Workshop und Trainings nach Vereinbarung

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen so früh wie möglich abzusagen – idealerweise spätestens 48 Stunden im Voraus. Sollte die Absage später erfolgen oder ganz ausbleiben, muss ich Ihnen das Honorar berechnen, da der Termin in diesem Fall nicht anderweitig vergeben werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Kosten
Absage Regelung
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